Klasse B196 Leichtkrafträder

Der Führerschein Klasse B196 ist eine Erweiterung der Klasse B für Motorräder & Roller  bis 125ccm.
Somit kannst Du Motorräder & Roller bis 125ccm fahren!

Details

Grundbetrag:    250€
LernApp:              110€

Fahrstunden:
Übungsfahrt:          70€
Sonderfahrten:       75€

Vorstellungsentgelte:
– Theorieprüfung:   50€
– Praxisprüfung:     175€

Allgemein:

Der Führerschein Klasse B196 ist eine Erweiterung der Klasse B für Motorräder & Roller bis 125 ccm.
Somit kannst Du Motorräder & Roller bis 125 ccm fahren!
Das ist doch klasse !!!

 

Was darf ich mit der neuen Klasse B196 (Klasse B -> mit Schlüsselzahl 196) fahren?

Krafträder mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)

 

Voraussetzung für B196

Mindestalter 25 Jahre

5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)

Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule

 

Ausbildung für B196 (gesetzlich vorgeschrieben)

Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten

Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten

Prüfung: Keine Theorie- oder Praxisprüfung

 

Führerschein Eintrag:

Im Führerschein wird die Schlüsselzahl 196 hinter der Klasse B eingetragen (umgangssprachlich auch „B196“ genannt).
Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxiseinheiten erhältst Du einen Ausbildungsnachweis.
Zusammen mit dem Ausbildungsnachweis und 1x Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.

 

Wichtige Information!!

Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 !!
Eine Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) ist nicht möglich.
Das heißt auch, dass eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder ein vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A nicht möglich ist.
Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.

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