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Berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t sowie bis zu 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz) und Anhängern bis
750 kg.

Berechtigt zum Fahren von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 750 kg –> max. jedoch 3500 kg bestehen
Erlaubt das Führen von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkungen. Es gibt keine Begrenzung der Motorleistung. Umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Berechtigt zum Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Leistung von maximal 11 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
Berechtigt zum Fahren von Krafträdern mit einer Leistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Leergewicht von höchstens 0,2 kW/kg.

Berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern und Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal
50 cm³.
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